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BFH  - VIII R 90/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a

Rechtsfrage

Endet eine (Berufsfach)-Schulausbildung bereits mit Ablegung der nicht bestandenen Abschlussprüfung am 19.6. oder erst mit der erfolgreichen Nachprüfung am 14.8. des Streitjahres, weil das Kind erst zu diesem Zeitpunkt einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung befähigt? - Sind die bis dahin erzielten Einkünfte aus einer noch im Juni eingegangenen, nicht berufsbezogenen Vollzeiterwerbstätigkeit in die Einkünfteermittlung einzubeziehen?

Beendigung; Berufsausbildung; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld

Fundstelle(n):
YAAAC-24851

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