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BFH  - VIII R 87/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 1 Nr 2

Rechtsfrage

Kein Kindergeldanspruch für vier in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder (zwischen 1 und 10 Jahre alt), für deren Versorgung jeweils monatlich Geldbeträge in Höhe von 2526 DM (Pflege- und Erziehungsgeld, Beitrag zur Altersversorgung) mittelbar vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird?

Betreuung; Kindergeld; Kostenbeteiligung; Pflegekind

Fundstelle(n):
PAAAC-24828

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