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BFH  - VIII R 86/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c

Rechtsfrage

Kindergeldanspruch, wenn der Zeitraum zwischen Ende der Schulausbildung des Sohnes im Juli 2001 und dem Beginn des Zivildienstes ab Januar 2002 wegen vom Sohn nicht zu vertretender Umstände (aufgrund längerwieriger fachärztlicher Untersuchungen Ergehen des Musterungsbescheids erst nach Schulende) länger als vier Monate gedauert hat? - Ggf. analoge Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG?

Kindergeld; Übergangszeit; Unterbrechung; Zivildienst

Fundstelle(n):
HAAAC-24822

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