Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für den Bau eines Schwimmbeckens
Leitsatz
Mit der Errichtung des Schwimmbeckens zur Therapie eines behinderten Familienmitglieds auf einem selbstgenutzten Grundstück
erhält der Steuerpflichtige in aller Regel einen Gegenwert, wenn das Schwimmbecken auch von nicht behinderten Personen genutzt
werden kann, weil die Möglichkeit der Nutzung eines privaten Schwimmbeckens auch für nicht behinderte Personen einen Vorteil
gegenüber dem Besuch eines öffentlichen Schwimmbades darstellt und bei der Veräußerung des Grundstücks das Vorhandensein des
Schwimmbeckens zu einem deutlich gesteigerten Kaufpreis führen kann.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 413 Nr. 7 UAAAC-24699
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