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BFH  - VIII R 71/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7f Abs 1, EStG § 52 Abs 12 J: 1986

Rechtsfrage

1. Gehören zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S. des § 7f Abs. 1 EStG auch nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten?

2. Ist für die Vornahme der Sonderabschreibungen nach § 7f EStG entscheidend, ob das Wirtschaftsgut selbst nach dem angeschafft oder hergestellt wurde oder reicht es aus, wenn die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach diesem Zeitpunkt entstanden sind?

Anschaffungskosten; Herstellungskosten; Sonderabschreibung; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
NAAAC-24684

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