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BFH  - VIII R 71/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1

Rechtsfrage

Kein Kindergeldanspruch für zwei in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute Kinder (4 und 6 Jahre), für deren Versorgung Geldbeträge in Höhe von monatlich 2.069 DM und 2.004 DM (Pflege- und Erziehungsgeld) vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird.

Kindergeld; Kostenbeteiligung; Pflegekind

Fundstelle(n):
EAAAC-24674

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