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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 371/03

Gesetze: AO 1977 § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 18 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 19 Abs. 2 Nr. 1

Grunderwerbsteuer

Einheitliches Vertragswerk

Nachträgliches Bekanntwerden des Sanierungsvertrags

Anlaufhemmung der Festetzungsfrist bei Nichterfüllung der Anzeigepflichten

Leitsatz

Schließen Erwerber und Veräußerer eines Grundstücks neben dem Grundstückskaufvertrag auch einen Sanierungsvertrag, der mit dem Kaufvertrag ein einheitliches Vertragswerk bildet, und zeigen weder die Beteiligten, noch der beurkundende Notar den Bauvertrag gegenüber dem Finanzamt an, so ist das Finanzamt zur Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides berechtigt, wenn es nachträglich von dem Bauvertrag Kenntnis erhält. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der Anzeige nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAC-24634

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