Handelt es sich bei der Frist des § 52 Abs. 32b EStG 1998 für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht verlängerbar ist? - Kann der Kläger bei einer verspäteten Antragstellung im Jahre 1998 für die Zeit vom bis zur Erlangung des in § 31 Satz 1 EStG vorgesehenen steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimum auf die bei der Einkommensteuerveranlagung anzusetzenden Kinderfreibeträge verwiesen werden, auch wenn diese wegen des niedrigen Einkommens zu keiner Steuerentlastung führen?
Frist; Kindergeld; Rückwirkung
Fundstelle(n): EAAAC-24593
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