BFH - VIII R 66/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, DA-FamEStG 63.3.6.3.2 Abs 6
Rechtsfrage
Ist bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf dessen allgemeinen Grundbedarf (Existenzminimum) abzustellen und deshalb vorhandenes Kindesvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz - wie bei nicht behinderten Kindern - für die Gewährung des Kindergeldes nicht anzusetzen oder gebietet die Bedürftigkeitsregelung des zivilen Unterhaltsrechts (§ 1602 Abs. 1 BGB) grundsätzlich den Einsatz des eigenen, 30.000 DM übersteigenden Vermögens zur Deckung des Lebensbedarfs?
Behinderter; Kindergeld; Selbstunterhalt; Vermögen
Fundstelle(n):
LAAAC-24569