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BFH  - VIII R 64/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 20 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Darf der wesentlich beteiligte (ehemalige) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung von Bürgschaftsaufwendungen als nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehen, wenn er nach der wegen Vermögenslosigkeit erfolgten Löschung der GmbH aus den für die Gesellschaft übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen worden ist (gegen ständige BFH-Rechtsprechung)?

Bürgschaft; Darlehen; Kapitaleinkünfte; Wesentliche Beteiligung; Zinsen

Fundstelle(n):
AAAAC-24551

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