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BFH  - VIII R 60/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 68

Rechtsfrage

Bedeutet der Begriff "Änderung" i.S. des § 68 FGO, dass der angefochtene ursprüngliche Verwaltungsakt (Ablehnung des Kindergeldes ab ) durch den Änderungsbescheid (Bewilligung des Kindergeldes ab ) den gesamten Regelungsinhalt in sich aufnimmt und damit, bei fehlender Gegenstandserklärung, die Klage in vollem Umfang unzulässig wird?

Änderung; Gegenstand des Verfahrens; Kindergeld; Umfang

Fundstelle(n):
FAAAC-24506

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