BFH - VIII R 53/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 194 Abs 3 J: 1977, AO § 194 Abs 1 J: 1977, AO § 93 Abs 1 S 3 J: 1977, AO § 85 J: 1977
Rechtsfrage
Unzulässige Ermittlung unversteuerter Einnahmen von Tanzkapellen dadurch, dass Außenprüfungen bei Gaststätten durchgeführt und nach der Feststellung, dass nicht die Wirte, sondern die jeweiligen Saalmieter die Tanzkapellen engagiert hatten, Kontrollmitteilungen mit den Adressen der Mieter erstellt und Auskunftsersuchen an die Mieter betreffend die Höhe der jeweiligen Einnahmen der Musiker gerichtet wurden? - Wurden die Außenprüfungen bei den Gaststätten nur wegen der Überprüfung der Tanzkapellen durchgeführt, mit der Folge eines Verwertungsverbots für die Kontrollmitteilungen, oder gab es anderweitige Gründe für die Prüfung der Gastwirte, so dass die Erstellung von Kontrollmitteilungen zulässigerweise das "Nebenprodukt" anlässlich einer Außenprüfung war?
Auskunftsersuchen; Außenprüfung; Kontrollmitteilung; Verwertungsverbot
Fundstelle(n):
JAAAC-24441