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BFH  - VIII R 41/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 17 Abs 2 S 4, EStG § 17 Abs 4, EStG § 52 Abs 34a S 2

Rechtsfrage

Berechnung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG: Sind in die Berechnung des Auflösungsverlustes nur diejenigen nachträglichen Anschaffungskosten einzubeziehen, die auf den im Streitjahr hinzuerworbenen Anteil, durch den die wesentliche Beteiligung erst begründet worden ist, entfallen, weil für die Prüfung der Verlustabzugsbeschränkung nicht auf die gesamte Beteiligung abzustellen ist, sondern jeder einzelne Anteil gesondert betrachtet werden muss?

Auflösungsverlust; Entstehung; Nachträgliche Anschaffungskosten; Verlustabzug; Wesentliche Beteiligung; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
IAAAC-24317

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