IAS 19 68

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Ansatz und Bewertung: Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen und laufender Dienstzeitaufwand

Versicherungsmathematische Bewertungsmethode

68

Die Methode der laufenden Einmalprämien (mitunter auch als Anwartschaftsansammlungsverfahren oder Anwartschaftsbarwertverfahren bezeichnet, weil Leistungsbausteine linear pro-rata oder der Planformel folgend den Dienstjahren zugeordnet werden) geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des Leistungsanspruchs erdient wird (siehe Paragraphen 70–74) und bewertet jeden dieser Leistungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen (siehe Paragraphen 75–98).

Beispiel zur Veranschaulichung des Paragraphen 68

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 1 % des Endgehalts für jedes geleistete Dienstjahr zu zahlen. Im ersten Dienstjahr beträgt das Gehalt 10 000 WE und wird voraussichtlich jedes Jahr um 7 % ansteigen (bezogen auf den Vorjahresstand). Der angewendete Abzinsungssatz beträgt 10 % per annum. Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich die Verpflichtung für einen Mitarbeiter aufbaut, dessen Ausscheiden am Ende des 5. Dienstjahrs erwartet wird, wobei unterstellt wird, dass die versicherungsmathematischen Annahmen keinen Änderungen unterliegen. Zur Vereinfachung wird im Beispiel die ansonsten erforderliche Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit vernachlässigt, dass der Arbeitnehmer vor oder nach diesem Zeitpunkt ausscheidet.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahr
1
2
3
4
5
WE
WE
WE
WE
WE
Leistung erdient in:
– früheren Dienstjahren
0
131
262
393
524
– dem laufenden Dienstjahr (1 % des Endgehalts)
131
131
131
131
131
___
___
___
___
___
– dem laufenden und früheren Dienstjahren
131
262
393
524
655
___
___
___
___
___
Verpflichtung zu Beginn des Berichtszeitraums
89
196
324
476
Zinsen von 10 %
9
20
33
48
Laufender Dienstzeitaufwand
89
98
108
119
131
___
___
___
___
___
Verpflichtung am Ende des Berichtszeitraums
89
196
324
476
655
___
___
___
___
___

Hinweis:

1 Die Verpflichtung zu Beginn des Berichtszeitraums entspricht dem Barwert der Leistungen, die früheren Dienstjahren zugeordnet werden.

2 Der laufende Dienstzeitaufwand entspricht dem Barwert der Leistungen, die dem laufenden Dienstjahr zugeordnet werden.

3 Die Verpflichtung am Ende des Berichtszeitraums entspricht dem Barwert der Leistungen, die dem laufenden und früheren Dienstjahren zugeordnet werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003