Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne
Bilanz
64
Erzielt ein Unternehmen bei einem leistungsorientierten Plan eine Überdeckung, hat es den Nettovermögenswert aus dem leistungsorientierten Plan zum niedrigeren der folgenden Beträge zu bewerten:
der Überdeckung des leistungsorientierten Plans und
der Obergrenze für den Vermögenswert, die anhand des in Paragraph 83 aufgeführten Abzinsungssatzes bestimmt wird.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003