IAS 19 5

Anwendungsbereich

5

Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten

(a)

kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wie die nachfolgend aufgeführten, sofern davon ausgegangen wird, dass diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, in dem die Arbeitnehmer die entsprechende Arbeitsleistung erbringen, vollständig beglichen werden:

(i)

Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge,

(ii)

Urlaubs- und Krankengeld,

(iii)

Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen sowie

(iv)

geldwerte Leistungen (wie medizinische Versorgung, Unterbringung und Dienstwagen sowie kostenlose oder vergünstigte Güter oder Dienstleistungen) für aktive Arbeitnehmer,

(b)

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie

(i)

Altersversorgungsleistungen (beispielweise Renten und einmalige Zahlungen bei Renteneintritt) sowie

(ii)

sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie Lebensversicherungen und medizinische Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

(c)

andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, wie

(i)

langfristig fällige Leistungen für bezahlte Abwesenheiten wie Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit oder Urlaub zur persönlichen Weiterbildung,

(ii)

Jubiläumsgelder oder andere Leistungen für langjährige Dienstzeiten sowie

(iii)

langfristig fällige Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit sowie

(d)

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003