IAS 19 25
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Angaben
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Obgleich dieser Standard keine besonderen Angaben zu kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer vorschreibt, können solche Angaben nach Maßgabe anderer IFRS erforderlich sein. Zum Beispiel sind nach IAS 24 Angaben zu Leistungen für das Management in Schlüsselpositionen zu machen. Nach IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss ist der Aufwand für Leistungen an Arbeitnehmer anzugeben.
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FAAAJ-50003