IAS 19 23
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Ansatz und Bewertung
Gewinn- und Erfolgsbeteiligungspläne
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Eine Verpflichtung aus Gewinn- und Erfolgsbeteiligungsplänen beruht auf der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer und nicht auf einem Rechtsgeschäft mit den Eigentümern des Unternehmens. Deswegen werden die Kosten eines Gewinn- und Erfolgsbeteiligungsplans nicht als Gewinnausschüttung, sondern als Aufwand erfasst.
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FAAAJ-50003