Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Ansatz und Bewertung
Gewinn- und Erfolgsbeteiligungspläne
21
Möglicherweise ist ein Unternehmen rechtlich nicht zur Zahlung von Erfolgsbeteiligungen verpflichtet. In einigen Fällen ist dies jedoch betriebliche Praxis. In diesen Fällen besteht eine faktische Verpflichtung, da das Unternehmen keine realistische Alternative zur Zahlung der Erfolgsbeteiligung hat. Bei der Bewertung der faktischen Verpflichtung ist zu berücksichtigen, dass möglicherweise einige Arbeitnehmer ausscheiden, ohne eine Erfolgsbeteiligung zu erhalten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003