Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2012–2014, veröffentlicht im September 2014, wurde Paragraph 83 geändert und Paragraph 177 eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben. w
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FAAAJ-50003