IAS 19 174
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
174
Durch IFRS 13, veröffentlicht im Mai 2011, wurden die Definition des beizulegenden Zeitwerts in Paragraph 8 sowie Paragraph 113 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 13 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
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FAAAJ-50003