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IAS 19 168

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ansatz

168

Setzt ein Unternehmen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, muss es unter Umständen auch eine Ergänzung des Plans oder eine Kürzung anderer Leistungen an Arbeitnehmer bilanzieren (siehe Paragraph 103).

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FAAAJ-50003

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