IAS 19 165

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ansatz

165

Ein Unternehmen hat eine Schuld oder einen Aufwand für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum früheren der folgenden Zeitpunkte zu erfassen:

(a)

wenn das Unternehmen das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann und

(b)

wenn das Unternehmen Kosten für eine Restrukturierung ansetzt, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fällt und die Zahlung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet.

Fundstelle(n):
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FAAAJ-50003