IAS 19 155
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Ansatz und Bewertung
155
Bei Ansatz und Bewertung der Über- oder Unterdeckung eines Versorgungsplans für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer hat ein Unternehmen die Paragraphen 56–98 und 113–115 anzuwenden. Bei Ansatz und Bewertung von Erstattungsansprüchen hat ein Unternehmen die Paragraphen 116– 119 anzuwenden.
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FAAAJ-50003