Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
153
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer umfassen unter anderem die folgenden Leistungen, sofern sie nicht voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, in dem die Arbeitnehmer die betreffende Arbeitsleistung erbringen, vollständig beglichen werden:
langfristig fällige Leistungen für bezahlte Abwesenheiten wie Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit oder Urlaub zur persönlichen Weiterbildung,
Jubiläumsgelder oder andere Leistungen für langjährige Dienstzeiten;
langfristig fällige Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit,
Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen und
aufgeschobene Vergütungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAJ-50003