IAS 19 14
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Ansatz und Bewertung
Kurzfristig fällige Abwesenheitsvergütungen
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Ein Unternehmen kann aus verschiedenen Gründen Vergütungen bei Abwesenheit von Arbeitnehmern zahlen, z. B. bei Urlaub, Krankheit, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Erziehungsurlaub, Schöffentätigkeit oder bei Ableistung von Militärdienst. Ansprüche auf vergütete Abwesenheiten werden unterteilt in
(a)
ansammelbare Ansprüche und
(b)
nicht ansammelbare Ansprüche.
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FAAAJ-50003