Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne
Ansatz und Bewertung: Planvermögen
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
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Soweit zum Planvermögen qualifizierende Versicherungspolicen gehören, die alle oder einige der zugesagten Leistungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Fälligkeiten genau abdecken, ist der beizulegende Zeitwert der Versicherungspolicen annahmegemäß gleich dem Barwert der abgedeckten Verpflichtungen (vorbehaltlich jeder zu erfassenden Reduzierung, wenn die Beträge, die aus den Versicherungspolicen beansprucht werden, nicht voll erzielbar sind).
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FAAAJ-50003