Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verlust aus der Abgeltung
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
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Ein Unternehmen hat nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand zu erfassen:
dem Zeitpunkt, an dem die Änderung oder Kürzung des Plans eintritt, und
dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen verbundene Restrukturierungskosten (siehe IAS 37) oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe Paragraph 165) erfasst.
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FAAAJ-50003