IAS 19 101

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verlust aus der Abgeltung

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Eine Abgeltung tritt dann gleichzeitig mit einer Änderung und Kürzung eines Plans ein, wenn dieser mit dem Ergebnis beendet wird, dass die Verpflichtung abgegolten wird und der Plan nicht mehr existiert. Die Beendigung eines Plans stellt jedoch dann keine Abgeltung dar, wenn der Plan durch einen neuen ersetzt wird, der im Wesentlichen die gleichen Leistungen vorsieht.

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FAAAJ-50003