BFH - VIII R 34/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 17 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 2 , EStG § 17 Abs 2 S 1, EStG § 23 Abs 1
Rechtsfrage
Zurechnung und Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Unterbeteiligung an einer wesentlichen Beteiligung:
1. Wird eine atypisch stille Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen nur bei wirtschaftlichem Eigentum des Unterbeteiligten am GmbH-Anteil steuerlich anerkannt? - Zurechnung des Erlöses bei Verkauf der GmbH-Anteile?
2. Ist die Auskehrung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf der GmbH-Anteile beim atypisch Unterbeteiligten nur im Rahmen der §§ 17, 23 EStG steuerpflichtig, nicht aber im Rahmen der Kapitaleinkünfte (nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 7 EStG)? - Minderung des Veräußerungsgewinns des Hauptbeteiligten um die auf die Unterbeteiligten entfallenden und ausgekehrten Anteile des Veräußerungserlöses?
3. Rechtsgrundlagen für typisch und atypische Unterbeteiligungen an Kapitalgesellschaften?
Gesellschaft mbH; Kapitaleinkünfte; Unterbeteiligung; Veräußerungsgewinn; Wesentliche Beteiligung; Zurechnung
Fundstelle(n):
VAAAC-24223