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BFH  - VIII R 31/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15a Abs 4, EStG § 15a Abs 5 Nr 1, BGB § 705, HGB § 230, EStG § 15 Abs 1 Nr 2

Rechtsfrage

Bestand zwischen dem Kläger und der nach außen auftretenden Betreiberin des Unternehmens eine atypisch stille Gesellschaft - mit der Folge der Anwendbarkeit von § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG - oder lag nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor, bei der der Kläger, belegt durch seine Einbeziehung in Kreditverträge der Gesellschaft, unbeschränkt für die Gesellschaftsschulden haftete?

Atypisch stille Gesellschaft; Gesellschaft des bürgerlichen Rechts; Haftung; Stille Beteiligung; Verlust; Verlustausgleich

Fundstelle(n):
IAAAC-24194

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