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BFH  - VIII R 20/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 17 Abs 2 S 4 Buchst b J: 1996, EStG § 17 Abs 2 S 4 Buchst a J: 1996, GG Art 20 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2 S 4 Buchst b J: 1999, EStG § 52 Abs 34a S 2

Rechtsfrage

Verfassungsmäßigkeit von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG 1996/1999 (u. a. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und das Leistungsfähigkeitsprinzip in Form des sog. Nettoprinzips)? - Ist der Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG ggf. auch dann zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer insgesamt zwar länger als fünf Jahre, aber weniger als fünf Jahre "wesentlich" beteiligt war? - Auslegung des Begriffs der "Gründung" in § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. a EStG: Fällt bei einer Gründung in mehreren Schritten auch ein Erwerb der Anteile in der letzten Phase der Gründung unter die Vorschrift?

Gleichheit; Gründung; Rückwirkung; Veräußerungsverlust; Verfassung; Wesentliche Beteiligung

Fundstelle(n):
WAAAC-24078

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