BFH - VIII R 19/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b, EStG § 63 Abs 1 S 2
Rechtsfrage
Kindergeldanspruch für den volljährigen Sohn, der nach dem Schulabschluss zum 31. Juli ab 1. September in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (12 Jahre, Verwendung als Fachdienstunteroffizieranwärter) eintritt: Befindet sich der Sohn ab September weiter in Berufsausbildung, wenn er im Rahmen seines Dienstes eine zivil anerkannte Ausbildung (zum Telekommunikationselektroniker) absolviert, mit der Folge, dass für den Monat August - als Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - ebenfalls ein Kindergeldanspruch besteht?
Berufsausbildung; Kindergeld; Übergangszeit; Zeitsoldat
Fundstelle(n):
FAAAC-24062