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BFH  - VIII R 15/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 22

Rechtsfrage

Streitig ist, ob Vermittlungsgebühren für das Modell der fremdfinanzierten Sicherheitskompaktrente dann in voller Höhe als Finanzierungsnebenkosten abziehbar sind, wenn geltend gemacht wird, die Gebühren wären bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens entfallen und eine Zahlung einer Vermittlungsprovision erfolge in diesen Fällen unmittelbar von dem Versicherer an den Vertreiber des Rentenmodells.

Anschaffungskosten; Finanzierungskosten; Kapitaleinkünfte; Kreditvermittlung; Rentenversicherung; Werbungskosten

Fundstelle(n):
TAAAC-24027

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