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BFH  - IX R 85/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 68 S 1, FGO § 47 Abs 2

Rechtsfrage

Kann der bei Erlaß eines Änderungsbescheids unterbliebene Hinweis auf die Monatsfrist des § 68 Satz 3 FGO in einem gesonderten Schreiben nachgeholt werden, mit der Folge, daß die Frist für die Antragstellung nach § 68 FGO mit der Bekanntgabe der nachgeholten Belehrung beginnt? - Gilt die Monatsfrist für die Stellung des Antrags nach § 68 FGO unter entsprechender Anwendung des § 47 Abs 2 Satz 1 FGO als gewahrt, wenn die Antragsschrift innerhalb der Frist beim FA angebracht wird?

Antragsfrist

Fundstelle(n):
PAAAC-23911

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