BFH - IX R 8/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 7 Abs 5, EStG § 7 Abs 5a, EStG § 9a Nr 2
Rechtsfrage
AfA-Satz für Eigentumswohnung in Altenpflegeheim - Auslegung des Begriffs "Wohnzwecken dienen" in § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a i.V. mit § 7 Abs. 5a sowie § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG 1996/1997 - Können die Kläger für die beiden in ihrem Sondereigentum stehenden - von einer Zwischenvermietungsgesellschaft angemieteten - Pflegezimmer in einem Altenpflegeheim die degressive AfA gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG in Höhe von 7 v.H. und den Werbungskostenpauschbetrag von 42 DM/qm gem. § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG beanspruchen (weil "Wohnzwecken dienend") oder steht ihnen nur die degressive AfA gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit 5 v.H. und der Werbungskostenpauschbetrag des § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG überhaupt nicht zu (weil eine "schädliche Überlagerung" der Wohnraumüberlassung durch Pflege, Betreuungs- und Versorgungsleistungen stattfindet)?
10-Jahresfrist; Altenpflegeheim; Seniorenstift; Seniorenwohnanlage
Fundstelle(n):
WAAAC-23884