Zuflusszeitpunkt von Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 40b Abs. 2 Satz 1 EStG - Ist der als Arbeitslohn zu qualifizierende Direktversicherungsbeitrag für 1995 dem Arbeitnehmer entgegen der Auffassung des Finanzgericht erst 1996 und nicht bereits 1995 zugeflossen, wenn der Arbeitgeber den vom Septemberlohn 1995 einbehaltenen Direktversicherungsbeitrag am zur Zahlung angewiesen hat, die Abbuchung auf dem Arbeitgeber-Bankkonto aber erst mit Wertstellung erfolgt ist - Ist § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG anwendbar?
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