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BFH  - IX R 68/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3b Abs 1 Nr 3, LStR 1999 Abschn 30 Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Bleiben Zuschläge neben dem Grundlohn für an Wochenfeiertagen geleistete Arbeit auch dann Gegenleistung für die Feiertagsarbeit und nach § 3b EStG steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer hierfür zwar nach dem Tarifvertrag auf Antrag ein entsprechender Freizeitausgleich zusteht, dieser aber vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht gewährt wird? - Liegt eine steuerpflichtige Barabgeltung des Freizeitanspruchs erst vor, wenn der Arbeitgeber die Bereitschaft bekundet, dem Antrag auf Freizeitausgleich tatsächlich entsprechen zu wollen?

Barabgeltung; Feiertags- und Nachtarbeit; Freizeitanspruch; Sonntags-; Zeitzuschlag

Fundstelle(n):
XAAAC-23794

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