Entnahme eines Grundstücks als Anschaffungsvorgang i.S. von § 23 EStG - Findet die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auch auf Grundstücksentnahmen vor dem Anwendung (hier: Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks, das die Eltern des Klägers am aus ihrem landwirtschaftlichen Betrieb entnommen und dem Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen hatten und das der Kläger am - und damit innerhalb der von zwei auf zehn Jahren verlängerten Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG - veräußert hat)?