BFH - IX R 43/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 23 Abs 2 Nr 1, EStG § 22 Nr 3 S 1, EStG § 2 Abs 3, EStG § 23 Abs 3 S 8, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Umqualifizierung von Verlusten aus Devisenoptionsgeschäften in Einkünfte gem. § 21 EStG - Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 und § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG
1. Subsidiarität der § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 2 EStG gegenüber § 21 EStG - Stellen die Verluste aus Devisenoptionsgeschäften Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, weil die bei der mit den Devisenoptionsgeschäften betrauten Bank vorhandenen - aus Mieteinnahmen stammenden - Geldmittel zur Reinvestition im Vermietungsbereich bestimmt waren?
2. Verstößt die Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG i.d. für das Kj. 2001 gültigen Fassung sowie die Verlustausgleichsbeschränkung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG gegen das objektive Nettoprinzip?
Devisenoptionsgeschäfte; Einkünfteumqualifizierung; Einkunftsart; Mindestbesteuerung; Verlust
Fundstelle(n):
EAAAC-23569