Schuldzinsenabzug bei Darlehensverträgen mit Enkelkindern - Setzt die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen minderjährigen Kindern als Darlehensgeber und ihrer Großmutter als Darlehensnehmerin - und damit die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - voraus, dass die Kinder bei Abschluss der Darlehensverträge durch einen Ergänzungspfleger vertreten sind oder ist die spätere - hier: sieben Jahre nach Abschluss der Darlehensverträge erfolgte - rückwirkende Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB) der vom Vater der minderjährigen Kinder als gesetzlicher Vertreter unterzeichneten Darlehensverträge durch einen Ergänzungspfleger ausreichend? - Zulassung der Revision durch FG im Hinblick auf die Frage, ob der BFH im Rahmen der Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen noch an den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung vom IV R 46/91, BStBl II 1992 S. 1024 festhält.
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