BFH - IX R 40/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 191, AO 1977 § 71, AO 1977 § 370, GG Art 3 Abs 1, EStG § 22 Nr 3, EStG § 3 Nr 63, EStG § 49 Abs 1 Nr 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 4
Rechtsfrage
Haftung eines Ehepartners für ESt-Schulden des anderen Ehepartners aus nicht erklärtem Agentenlohn. - Keine Beihilfe oder gar Mittäterschaft zur Steuerhinterziehung, wenn die die gemeinsame ESt-Erklärung mitunterzeichnende Ehefrau weiß, dass ihr Ehemann unrichtige Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat? - Kann sich die Ehefrau im Falle der Bejahung einer steuerstrafrechtlich relevanten Handlung durch Aufteilung der festgesetzten Einkommensteuer als Gesamtschuld gem. §§ 268 ff. AO der Haftung nach §§ 71, 191 AO entziehen? - Keine Haftung auch deshalb, weil der von der Ex-DDR gezahlte Agentenlohn in den Streitjahren 1982 bis 1989 gem. § 3 Nr. 62 i.V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerfrei war oder ist die Steuerfreiheit zu verneinen, weil die Agententätigkeit als selbständige Arbeit i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu werten ist?
Agentenlohn; Ehegatten; Haftung; Spionage
Fundstelle(n):
TAAAC-23538