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BFH  - IX R 3/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 10f, EStG § 9 Abs 1 S 1, FGO § 96, GG Art 103 Abs 1

Rechtsfrage

Gutshaus als Liebhaberei - Verneinung der Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht bei einem unter Denkmalschutz stehenden - teils selbstgenutzten, dauerhaft vermieteten und an Feriengäste vermieteten - Gutshaus aus dem 18. Jahrhundert ohne abgeschlossene Wohneinheiten und mit öffentlich zugänglichen Park durch das Finanzgericht wegen nicht möglicher Prognoseberechnung aufgrund Verstoßes der Kläger gegen ihre Mitwirkungspflichten (u.a. Nichtvorlage von Zins- und Tilgungsplänen) als Verstoß gegen § 96 FGO und Rechtsprechung des BFH zu Ferienwohnungen und zur fortbestehenden Vermietungsabsicht bei Verkaufsabsicht - Umfang der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG - Abzug der Aufwendungen zur Erhaltung der Parkanlage als Werbungskosten?

Einkünfteerzielungsabsicht; Feststellungslast; Gutshaus; Liebhaberei; Parkanlage; Prognosezeitraum

Fundstelle(n):
FAAAC-23453

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