Begriff "andere Wirtschaftsgüter" i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG - Welche Wirtschaftsgüter des Privatvermögens fallen unter die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG - Ist die Vorschrift auf alle Wirtschaftsgüter des privaten Gebrauchs oder nur auf solche Wirtschaftsgüter anwendbar, bei denen Wertsteigerungen während der einjährigen Behaltensfrist unabhängig von der Entwicklung des Marktes nicht von vornherein ausgeschlossen sind (hier: Berücksichtigung des Verlustes aus der Veräußerung eines privaten Pkw bei der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer zum )?
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