BFH - IX R 26/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
Rechtsfrage
Einkünftezurechnung aus Nachlaßobjekt bei Vermächtniserfüllung und Nießbrauchsbelastung:
1. Sind zwischen Erbfall und Erfüllung des Vermächtnisses auf Konto des Erblassers eingegangene Mieteinnahmen dem Erben oder - im Hinblick auf die Vorschrift des § 2184 BG - rückwirkend dem Vermächtnisnehmer zuzurechnen bzw. ist im Falle des Ansatzes der Gesamtmiete beim Erben die an den Vermächtnisnehmer abgeführte Miete als Werbungskosten oder dauernde Last abziehbar?
2. Sind auf Konto des Erblassers eingegangene Mieteinnahmen auch insoweit dem Erben zuzuordnen, als diese aufgrund eines Nießbrauchs an die Stiefmutter abgeführt wurden? - Ist abgeführte Miete als Werbungskosten oder dauernde Last abziehbar oder nichtabzugsfähige Ausgabe i.S. von § 12 Nr. 2 EStG?
Einkünftezurechnung; Erbfall; Nießbrauch; Rückwirkung; Vermächtnis
Fundstelle(n):
UAAAC-23409