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BFH  - IX R 21/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2 S 1

Rechtsfrage

Aufwendungen für den Einbau neuer Fenster innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines - im Jahre 1911 errichteten - Mietwohngrundstücks keine anschaffungsnahen Herstellungsaufwendungen, sondern sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand (übliche, bei älteren Gebäuden regelmäßig anfallende Instandhaltungsmaßnahme und keine "wesentliche Verbesserung" i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). - Maßstab für das Vorliegen einer "wesentlichen Verbesserung" nach neuerer BFH-Rechtsprechung ausschließlich der Zustand des Gebäudes im Erwerbszeitpunkt und nicht dessen Anschaffungskosten. - Kommt den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand bei der Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand noch eine eigenständige Bedeutung zu?

Anschaffungsnaher Aufwand

Fundstelle(n):
NAAAC-23352

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