BFH - IX R 14/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 165, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2
Rechtsfrage
Tragweite eines Vorläufigkeitsvermerks - Erstreckt sich der Vorläufigkeitsvermerk "vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil z. Zt. die Einkünfteerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann" nur auf die in der Einkommensteuererklärung angegebenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder umfasst dieser auch die Einkünfte, die ein in der Einkommensteuererklärung nicht genanntes - im Bau befindliches - Vermietungsobjekt betreffen, von dessen Existenz das FA aber bereits durch einen Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen Kenntnis hatte? - Stellt das Übergehen der Ausführungen im Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch das FG einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten dar und kann der BFH den sich aus dem Anpassungsantrag ergebenden Sachverhalt trotz der sich aus § 118 Abs. 2 FGO ergebenden Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen des FG seiner Entscheidung zugrundelegen?
Akteninhalt; Vorläufigkeitsvermerk
Fundstelle(n):
FAAAC-23278