BFH - IX R 13/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EigZulG § 2 Abs 1
Rechtsfrage
Abgrenzung Instandsetzung/Neubau - Unter welchen Voraussetzungen ist die Instandsetzung eines Gebäudes als Neuherstellung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG anzusehen - Reicht hierfür die Erneuerung einiger für die Nutzungsdauer eines Gebäudes entscheidender Teile aus (hier: bei einem aus Keller, EG, OG und DG bestehenden Gebäude wurden das OG und DG vollständig abgebrochen, die tragende Mittelwand des OG und die Holzbalkendecke zwischen OG und EG sowie Teile des Mauerwerks des EG erneuert) oder ist darauf abzustellen, ob wesentliche Bestandteile der Altbausubstanz (hier: wesentliche Teile des Kellers und des EG) erhalten geblieben sind?
Herstellung; Instandsetzung; Neubau
Fundstelle(n):
RAAAC-23274