IFRS 7
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.
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Ausfallrisiko | Die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei
einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei dem anderen Partner finanzielle
Verluste verursacht, indem er seinen Verpflichtungen nicht
nachkommt. |
Ausfallrisiko-Ratingklassen | Rating des Ausfallrisikos basierend auf
dem Risiko eines Ausfalls bei dem Finanzinstrument. |
Währungsrisiko | Das Risiko, dass sich der beizulegende
Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme aus einem Finanzinstrument aufgrund
von Wechselkursänderungen verändern. |
Zinsänderungsrisiko | Das Risiko, dass sich der beizulegende
Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme aus einem Finanzinstrument aufgrund
von Marktzinsschwankungen verändern. |
Liquiditätsrisiko | Das Risiko, dass ein Unternehmen
möglicherweise nicht in der Lage ist, die im Zusammenhang mit den finanziellen
Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen durch Lieferung von
Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu
erfüllen. |
Darlehensverbindlichkeiten | Darlehensverbindlichkeiten sind
finanzielle Verbindlichkeiten mit Ausnahme kurzfristiger Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, die den üblichen Zahlungsfristen
unterliegen. |
Marktrisiko | Das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder
die künftigen Zahlungsströme aus einem Finanzinstrument aufgrund von
Marktpreisschwankungen verändern. Das Marktrisiko beinhaltet drei Arten von
Risiken: Währungsrisiko,
Zinsänderungsrisiko und
sonstiges Preisrisiko. |
Sonstiges
Preisrisiko | Das
Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme
aus einem Finanzinstrument aufgrund von Marktpreisschwankungen (mit Ausnahme
solcher, die durch das Zinsänderungs- oder
Währungsrisiko hervorgerufen werden)
verändern, sei es, dass diese Änderungen durch spezifische Faktoren des
einzelnen Finanzinstruments oder seinem Emittenten oder durch Faktoren, die
sich auf alle am Markt gehandelten ähnlichen Finanzinstrumente auswirken,
bedingt sind. |
Die folgenden Begriffe sind in Paragraph 11 von IAS 32, Paragraph 9 von IAS 39, Anhang A von IFRS 9 oder Anhang A von IFRS 13 definiert und werden im vorliegenden IFRS in der in IAS 32, IAS 39, IFRS 9 bzw. IFRS 13 angegebenen Bedeutung verwendet:
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– | Fortgeführte
Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen
Verbindlichkeit, |
– | Vertragsvermögenswert, |
– | Finanzielle Vermögenswerte
mit beeinträchtigter Bonität, |
– | Ausbuchung, |
– | Derivat, |
– | Dividenden, |
– | Effektivzinsmethode, |
– | Eigenkapitalinstrument, |
– | Erwartete
Kreditverluste, |
– | Beizulegender Zeitwert, |
– | Finanzieller
Vermögenswert, |
– | Finanzielle
Garantie, |
– | Finanzinstrument, |
– | Finanzielle
Verbindlichkeit, |
– | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeit, |
– | Erwartete
Transaktion, |
– | Bruttobuchwert eines finanziellen
Vermögenswerts, |
– | Sicherungsinstrument, |
– | Zu Handelszwecken
gehalten, |
– | Wertminderungsaufwand oder -ertrag, |
– | Wertberichtigung, |
– | Überfällig, |
– | Finanzielle Vermögenswerte
mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter
Bonität, |
– | Zeitpunkt der Neueinstufung, |
– | Marktüblicher Kauf oder
Verkauf. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719