IFRS 7 B11

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.

Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben (Paragraphen 31-42)

Quantitative Angaben zum Liquiditätsrisiko (Paragraphen 34(a), 39(a) und 39(b))

B11

Bei Erstellung der in Paragraph 39(a) und (b) verlangten Fälligkeitsanalysen bestimmt das Unternehmen nach eigenem Ermessen eine angemessene Zahl von Zeitbändern. So könnte es beispielsweise die folgenden Zeitbänder als für seine Belange angemessen festlegen:

(a)

bis zu einem Monat,

(b)

länger als ein Monat und bis zu drei Monaten,

(c)

länger als drei Monate und bis zu einem Jahr und

(d)

länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren.

Fundstelle(n):
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EAAAD-10719